Wie Sie Slevomat-Aktionen abrechnen. Anleitung für Ihre Buchhalter

Dieser Artikel wurde maschinell übersetzt.

Häufig gestellte Fragen zur Abrechnung

  • Wann (buchhalterisch) nehme ich das Geld für die Gutscheine entgegen?

Sie akzeptieren das Geld mit der Bezahlung Ihrer Bestellung. Das Geld wird auf unserem Bankkonto verbucht. Die Gelder gehören Ihnen jedoch von Anfang an. Die gemeinsame Weboberfläche bietet Übersichten über solche Zahlungen, um Ihren Kunden Steuerrechnungen auszustellen. Zum Herunterladen klicken Sie einfach auf die Aktion, dann auf ZAHLUNGSÜBERSICHT und dann auf ZAHLUNGSÜBERSICHT IN EXCEL HERUNTERLADEN.

  • Wann ist ein Gutschein in der Abrechnung enthalten?

Der Gesamtbetrag (abzüglich der Provision und des Wertes nicht eingelöster Gutscheine) wird stufenweise nach Einlösungsdatum ausgezahlt. Eingelöste Gutscheine werden dreimal monatlich abgerechnet: am 2., 11. und 21. Tag des Monats. Bei Dienstleistungen und Reisen erfolgt die Abrechnung nach Einlösung der Gutscheine im Interface (oder der mobilen App). Bei termingebundenen Angeboten (z. B. Übernachtungen oder Kulturveranstaltungen) werden die Gutscheine automatisch am Laufzeittag eingelöst.

  • Wie sieht es mit Waren aus?

Der Verkauf der Ware erfolgt direkt im Warenkorb auf Slevomat. Die Bestellung wird 19 Tage nach Erhalt durch den Kunden in die reguläre Rechnung aufgenommen.

  • Wann kommt mein Geld dann an?

Die Gutschein- und Wareneinlösung erfolgt dreimal monatlich, jeweils am 3., 12. und 22. Tag, von unserem Konto. Fällt das Datum auf einen Werktag, erfolgt die Überweisung am darauffolgenden Werktag.

  • Wie sieht es mit nicht eingelösten Gutscheinen aus?

Der Wert nicht eingelöster Gutscheine geht zu 100 % an Slevomat (der Betrag muss daher auf unserer Provisionsabrechnung erscheinen). Der nicht eingelöste Gutschein ist also zunächst Ihr Verdienst (Sie erhalten das Geld auf unser Konto). Erscheint der Kunde nicht, erscheint er auf der Rechnung und verursacht Kosten für Sie. Die Beträge werden miteinander verrechnet. Sie haben für einen solchen Gutschein bereits Umsatzsteuer bezahlt. Wenn Sie jedoch selbst Umsatzsteuer zahlen, verursacht dieser Betrag wieder Kosten für Sie, daher erhalten Sie die Umsatzsteuer mit unserer Rechnung zurück. Nicht eingelöste Gutscheine werden auf der Rechnung und im Vertrag als "Besondere Anbieterprämie" gekennzeichnet.

  • Wer stellt den Kunden Steuerrechnungen aus?

Sie. Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Kunden ist dasselbe, als würden Sie den betreffenden Artikel direkt an den Kunden verkaufen, ohne jegliche Beteiligung von Slevomat. Wir erhalten lediglich eine Provision für die Vermietung unserer Plattform, über die Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren verkaufen. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch unten.

  • Was ist das steuerpflichtige Lieferdatum für die an die Kunden ausgestellten Rechnungen?

Immer das Datum, an dem die Zahlung auf dem Konto akzeptiert wurde. Das heißt, wenn der Kunde auf das Slevomat-Konto eingezahlt hat. Bei Waren bedeutet dies das Datum, an dem Ihre Bestellung in Ihrer Benutzeroberfläche als "Bestellung akzeptiert" angezeigt wird. 

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